Der Bericht von Frau Rademacher ist sehr gut. Sie hätte aber noch erwähnen können, dass Gelsenwasser per Gesetz (BNatSchG § 13)
als Verursacher verpflichtet ist, die Durchgängigkeit der Stever
wiederherzustellen. Auch wenn die Stadt Olfen freiwillig ohne Not die Durchführung der Maßnahme übernommen hat, muss sie darauf
bestehen, dass Gelsenwasser ALLES bezahlt. Wie gesagt, per Gesetz.
Gerd Quadflieg
Der Bericht von Frau Rademacher ist sehr gut. Sie hätte aber noch erwähnen können, dass Gelsenwasser per Gesetz (BNatSchG § 13)
als Verursacher verpflichtet ist, die Durchgängigkeit der Stever
wiederherzustellen. Auch wenn die Stadt Olfen freiwillig ohne Not die Durchführung der Maßnahme übernommen hat, muss sie darauf
bestehen, dass Gelsenwasser ALLES bezahlt. Wie gesagt, per Gesetz.
Gerd Quadflieg