Jemand muss Zuständig sein!

Wenn heute noch einer glaubt, es gäbe keine rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Gelsenwasser AG, dann bleiben nach einer außergerichtlichen Feststellung dafür nur noch folgende Kandidaten im Rennen: die „Aktiengesellschaft Wasserwerk für das nördliche westfälische Kohlenrevier“ ( gegr. 1887; seit 1976 Gelsenwasser AG ) Wasserwerk Haltern 1908 Seegesellschaft Haltern 1930 Die Nachkommen und Erben …

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