Faktencheck Leserbrief von Wilhelm Sendermann vom 29.01.2022

Herr Sendermann veröffentlichte am 29.01.2022 einen Leserbrief in den Ruhrnachrichten als Reaktion auf einen Leserbrief von Herrn Frank-Ulrich Dyllus vom 19.01.2022.

Da Herr Sendermann nicht als Privatperson, sondern als Bürgermeister den Leserbrief schrieb, sollen seine Aussage hier einem Faktencheck unterzogen werden.

9 Aussagen: 5* richtig, 3* falsch, 1* unbelegt
56% richtig

“Voranstellen möchte ich, dass die Stadt Olfen nach meiner Meinung das Projekt nur machen sollte, wenn der städtische Eigenanteil durch den Verkauf von Ökopunkten gegenfinanziert werden kann. So hatte ich es gesagt.”

Das stimmt.

Die Ökopunkte sind in jeder kommunizierten Finanzierungsvariante ein zentraler Bestandteil um eine Kostenneutralität für die Olfener Bürger und die Stadtkasse Olfen zu erreichen.

“Deswegen würde sich daraus auch keine Belastung für Olfener Bürgerinnen und Bürger ergeben. “

Diese Aussage ist falsch.

Korrekt wäre eine Formulierung wie “… keine weiteren Belastungen über die Ökopunkte hinaus…”.

Durch den Erlös der bereits festgelegten 673.648 Ökowerteinheiten (Ökopunkte, siehe Planfeststellungsbeschluss S. 40) entstehen der Stad Olfen Einnahmen. Diese Erlöse können aber nicht frei verwendet werden, sondern sie dienen zur Finanzierung der Neuen Stever.

Daher kostet die Neue Stever die Bürgerinnen und Bürger den Gegenwert der zu verkaufenden Ökopunkte.

Schwierig ist, dass es keinen richtigen Markt für Ökowerteinheiten gibt, kein marktüblicher Preis existiert und somit der Gegenwert nur schwer bestimmt werden kann.

“Dass das gelingt, ist aber überhaupt nicht klar. Es fehlen die verbindlichen Zusagen vom Land und von Gelsenwasser. “

Das stimmt.

Schwierig an dieser Aussage ist, dass diese Information in dieser Form erst in jüngster Vergangenheit so deutlich kommuniziert wurde.

Selbst in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (BUA) am 30.11.2021 gab Herr Sendermann den Rat der Stadt Olfen und den Bürgerinnen und Bürgern sein Wort, dass die Olfener Bürgerinnen und Bürger keinen Cent für den Bau der Neuen Stever bezahlen müssen (die Ruhrnachrichten berichteten). Im Zuge dieses Ehrenwortes stellte Herr Sendermann die Finanzierung als geregelt und gesichert dar.

Das Land kann aktuell zur Förderung noch keine verbindliche Aussage treffen. Im BUA vom 30.11.2021 wurde deutlich, dass die aktuellen Baukosten für die Neue Stever nicht bekannt sind. Bislang wurden keine aktualisierten Kosten kommuniziert.

Ohne Kenntnis des finanziellen Umfangs der Neuen Stever wird das Land keine Förderzusage machen.

“Erst wenn diese vorliegen, kann über das Bodenmanagement entschieden werden, da dafür ja klar sein muss, wann dieser Boden für andere Baumaßnahmen zur Verfügung steht.”

Das stimmt.

Die 275.000 Kubikmeter Boden können erst dann verkauft werden, wenn sie anfallen.

Laut Planfeststellungsbeschluss (S. 17, Punkt 52) muss der unteren Wasserbehörde vor Baubeginn ein Bodenmanagement- und Verwertungskonzept vogelegt und unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde erstellt werden.

Die Stadt Olfen ist hier nicht frei in ihrer Entscheidung wie der Boden verwendet werden kann.

“Herr Dyllus hat nicht recht, dass die Gelsenwasser AG als Betreiber der Talsperren Haltern und Hullem dazu heute eine rechtliche Verantworfung für die Durchgängigkeit der Stever zur Lippe hat. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.”

Diese Aussage ist falsch.

Die Wiederherstellung der (ökologischen) Durchgängigkeit von Fließgewässern in Europa entspricht den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auf nationaler Ebene enthalten die §§ 34, 35 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) entsprechende Verpflichtungen (Verantwortlichkeiten), oberirdische Gewässer durchgängig zu halten. Dabei regelt § 34 WHG die Verantwortlichkeit der Betreiber von Stauanlagen für die Durchgängigkeit des betreffenden Fließgewässers. Die Vorschrift des § 35 WHG zielt auf die Betreiber von Wasserkraftwerken ab. Es ist dabei jeweils Sache der zuständigen Behörde, die Verpflichtungen durch entsprechende Anordnungen gegenüber den Verantwortlichen im Einzelfall durchzusetzen.

Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofes, 9.1.1 Rechtsrahmen für das Projekt, Seite 101

Die Talsperre Hullern ist im Besitz der Gelsenwasser AG, genauso wie der Halterner Stausee.

“Die Belange des Grundwasserschutzes sind untersucht.”

Das stimmt.

Im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht wird in Kapitel 4.10 ab Seite 73 die Auswirkungen der Neuen Stever auf die Grundwasserverhältnisse behandelt.

“Die Annahmen von Herrn Dyllus sind spekulativ und entsprechen nicht den Aussagen der Fachleute.”

Diese Aussage ist falsch.

Kapitel 4.10.2 im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht wird auf die Eigenentnahme von Grundwasser (eigener Brunnen) eingegangen. Dort wird angegeben, dass keine genauen Daten über die Lage, Anzahl und Ausführungen der Brunnen vorliegen. Somit handelt es sich um Schätzungen.

In Kapitel 4.10.3 im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht wird abgeschätzt, wie sich die Grundwasserveränderung auf Bodensetzungen auswirkt.

Im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht steht nicht, dass die von Herrn Dyllus befürchteten Folgen nicht eintreten können, sondern dass sie unwahrscheinlich sind.

“Die Neue Stever würde auch dem Hochwasserschutz zum Beispiel bei Starkregenereignissen dienen.”

Diese Aussage ist nicht belegt.

Der Hochwasserschutz bzw. die Hochwassersicherheit für die Menschen entlang der Stever, „Neuen Stever“ und Lippe werden nicht beeinträchtigt werden.

Planfeststellungsbeschluss, Bewertung Auswirkungen auf den Menschen, S. 31

Weder im Planfeststellungsbeschluss, noch im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht, noch in der Umweltverträglichkeitsstudie oder in der FFH Verträglichkeitsuntersuchung wird von einer Verbesserung des Hochwasserschutzes für Olfen gesprochen.

In diesen Dokumenten wird beschrieben, dass die Neue Stever selbst die Hochwassergefahr an der Stever, an der Neuen Stever oder an der Lippe nicht erhöhen wird.

Die Neue Stever wird auf der Olfener Projektseite RESI-Extrem (Studie der Universität Stuttgart zu Starkregegergeinissen) nicht erwähnt.

“Sämtliche Genehmigungsunterlagen sind ab dem 26. Januar 2022 veröffentlicht.”

Das stimmt.

Die Unterlagen befinden sich auf der Olfener Homepage.

Es ist zu bemerken, dass die Unterlagen knapp 5 Jahre nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und aufgrund von vielen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlich wurden.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.