Wer entschädigt die unmittelbaren Anwohner der Neuen Stever?

Der Bau der Neuen Stever hätte für die unmittelbaren Anwohner des Sternbusches unangenehme direkte Folgen.

Wer bezahlt neue Brunnen und Pumpen zur Eigenversorgung?

Im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht werden Kapitel 4.10 ab Seite 73 die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel im Verlauf der Neuen Stever behandelt. Im Nahbereich der Neuen Stever direkt am Sternbusch kann es zu einer Grundwasserabsenkung von über 2 Metern kommen.

In Kapitel 4.10.2 ab Seite 87 wird explizit auf die Brunnen zur Eigenversorgung eingegangen wobei für den Sternbusch keine wirklichen Daten vorliegen und Annahmen getroffen werden.

In unserem Fall war keine tiefe Bohrung notwendig, der Brunnen ist maximal 8 Meter tief. Fällt der Grundwasserspiegel um 2 Meter so ist davon auszugehen, dass der Brunnen trocken fällt.

Muss tiefer als 8 Meter gebohrt werden, so ist unsere vorhandene Saugpumpe nicht mehr ausreichend, da Saugpumpen meist eine maximale Förderhöhe von 8 Metern haben.

Würde die Neue Stever gebaut, so bräuchten wir eine neue Brunnenbohrung und eine neue Brunnenpumpe.

Wer trägt diese Kosten? Eine Gartenbewässerung ohne eigenen Brunnen ist in den immer trockeneren Jahren jedenfalls keine Option.

Wer bezahlt gestiegene Versicherungskosten?

Eine Gebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unabdingbar. Eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung ist in Zeiten von häufigerem Extremwetter dringend anzuraten.

Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind auch ohne die Neue Stever in den letzten Jahren signifikant gestiegen.

Durch die Neue Stever würde ein fließendes Gewässer deutlich näher an die Anwohner gebracht. Bei den Anwohnern des Sternbuschs wird das fließende Gewässer teilweise sogar in unmittelbare Nähe gebracht.

Das wird sich auf die Gebäudeversicherungsprämien auswirken, ganz besonders vor dem Hintergrund der Überflutungen im Ahrtal und Erftstadt 2021. Es ist auch damit zu rechnen, dass Anwohner gar keine neue Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung abschließen können.

Wer trägt die erhöhten Versicherungskosten? Wer trägt die Kosten im Schadensfall für diejenigen, die keine Elementarschadenversicherung abschließen können?

Wer bezahlt Schäden an den Gebäuden?

Der Wasserwirtschaftliche Erläuterungsbericht schätzt in Kapitel 4.10.3 die Auswirkungen von Bodensetzungen ab.

Sicher ist, dass sich der Boden – und damit auch die Gebäude – aufgrund des sinkenden Grundwasserspiegels durch die Neue Stever setzen wird.

Die Bodenverhältnisse im Sternbusch sind nicht allumfassend untersucht worden, so dass für die Setzungen zwei unterschiedliche Abschätzungsmethoden herangezogen werden. Je nach Schätzmethode ergibt sich eine Annahme von 10mm Bodensetzung.

Eine Bodensetzung muss nicht gleichmäßig erfolgen. So ist es denkbar, dass sich z.B. nur eine Ecke oder Seite eines Gebäudes setzt.

Im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht wird abgeschätzt, dass Schäden an Gebäuden nicht zu erwarten sind.

Was, wenn es aber doch Schäden gibt?

Wer kommt für die Reparaturkosten für Setzschäden eines Gebäudes auf? Wer kommt für Setzschäden an Außenanlagen, z.B. langen Gartenzäunen, langen Gartenmauern oder Pflasterungen auf? Wer trägt die Kosten den Nachweis zu erbringen, dass es sich tatsächlich um Setzschäden handelt?

Wer bezahlt Schäden im Hochwasserfall?

Überall wo fließendes Gewässer näher an Gebäude gebracht wird steigt die Hochwassergefahr. Gerade im Bereich Sternbusch.

Zwar führt der Wasserwirtschaftliche Erläuterungsbericht in Kapitel 4.12 auf Seite 92 und 93 aus, dass die Neue Stever bei extremen Wasserständen auf die Durchflussmenge von 1,56 Kubikmetern pro Sekunde begrenzt sei.

Allerdings werden im Erläuterungsbericht lediglich Jahrhunderthochwasser (HQ100) berücksichtig, keine Jahrtausendhochwasser (HQ1000). Mittlerweile ist bekannt, dass durch den Klimawandel Jahrhunderthochwasser und Jahrtausendhochwasser deutlich wahrscheinlicher werden, so dass ein Jahrhunderthochwasser vielleicht sogar alle 10 Jahre auftritt.

Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die Regelungsbauwerke der Neuen Stever bei stärkeren Hochwassern als den Jahrhunderthochwassern nicht ausreichend sind?

Wer trägt die Kosten für durch die Neue Stever verursachten Überflutungsschäden?

Diese Fragen werden in den Unterlagen zur Bürgerversammlung auf Seite 19 beantwortet.

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