Bürgerbrief 2

Adressaten

  • Mandatsträger des Rates der Stadt Olfen
  • Interessierte Bürger der Stadt Olfen
  • Verantwortliche Politiker

Anmerkungen zum Projekt „Neue Stever“ – Kanal zwischen Stever und Lippe

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger,

Vorweg meinen Dank an Herrn Bürgermeister Sendermann für die versichernde Aussage:

„Olfener Bürger zahlen keinen Cent für den Bau der Neuen Stever“. Das Land übernimmt – unabhängig von der Summe – 80% der Kosten. Die restlichen 20% werden mit dem Verkauf der Ökopunkte finanziert.

Bürgermeister Sendermann im Bauausschuss-Sitzung vom 30.11.2021 und in den Ruhrnachrichten

Mein bisheriger Wissenstand war, dass der Haushalt des Bundes, der Länder, der Kommunen aus der Zahlung von Steuern, Gebühren, Abgaben, Erträgen von den fleißigen Bürgern des Landes stammen?

Es werden Ökopunkte vorgesehen, die noch gar nicht vorhanden sind!

Verwirrend ist auch die unterschiedlichste Version zur Finanzierung. In der BUA – Sitzungseinladung vom 26.10.2021 war die Vereinbarung mit der Gelsenwasser AG von 10% – 20% angekündigt, aber nicht vorgelegt?

In der BUA – Sitzung vom 30.11.2021 ist davon keine Rede mehr, sondern nur noch von Landes Fördermittel von 80 % und Ökopunkte?

Die offizielle Web-Seite der Stadt Olfen erklärt „GENREO“ in Bezug auf die Neue Stever bei der Umsetzung und Finanzierung zum Partner?

Obwohl ich ein sehr ausführliches Gespräch mit Herrn Sendermann, Herrn Ahmann und Herrn Birken hatte, sind eindeutige Zahlen/Fakten nicht genannt worden.

Mein anschließendes Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter beim RP in Münster, kurz vor Weihnachten, ergab dann ein für mich sehr merkwürdiges Bild:

  1. Zu der Förderung des Projektes „Neue Stever„ ist bis zur Stunde noch kein Förderantrag durch die Stadt Olfen gestellt worden.
  2. Ein zu bearbeitender Förderantrag müsste auch mit komplett prüffähigen Kosten des Projektes unterlegt werden. Diese sind noch nicht vorhanden!
  3. Die Übernahme der Kosten durch Gelsenwasser AG ist noch nicht geklärt.
  4. Die Förderung wird fest an eine Summe gekoppelt. Es ist als grobe Richtlinie schon mal über ca. 80% gesprochen worden, aber noch keineswegs irgendwie vereinbart oder zugesagt.
  5. Der Landesrechnungshof hat die Förderungshöhe von 80 % bei der Stauanlage Baldeneysee(ähnlich wie bei der Neuen Stever geplant) gerügt. Dem RP ist das bekannt und es fließt in die Überlegungen bei der Prüfung „Neue Stever“ ein.

Nach meiner Auffassung ist die Klärung einer verbindlichen Finanzierung/Förderung der Maßnahme in diesem knappen Zeitraum nicht möglich. Die Zeit seit Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.04.2017 ist nicht genutzt worden. Bürgerinformationen, Ausschussvorbereitungen, Ratsbeschlüsse, Finanz- und Personalbeschaffung, Ausschreibungen und ein massiver Baubeginn sind so kurzzeitig nicht realisierbar.

Durch die im Beschluss (Seite 12 Punkt 5) festgelegte Befristung tritt die Planfeststellung am 24.04.2022 außer Kraft (siehe auch VwVfG NRW §75.4) Das Gesetz sieht hier keine Änderung der Befristung vor. Die bisherigen Urteile der VG`s waren entsprechend.

Zumal im vergleichbaren Falle zur „Neue Stever“, der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht die verantwortliche Durchführung gem. § 34 und § 35 WHG dem Stauanlagen Betreiber zugeschrieben hat. Entsprechend hätte die Stadt Olfen nicht als Antragsteller auftreten dürfen, besonders nicht um stellvertretend für eine verantwortliche AG Fördermittel zu erlangen.

Die bisher wenigen Informationen des Bürgermeisters für BUA und Bürger ist neben der personellen unzureichenden Fachkompetenz in der Verwaltung, ein weiteres Merkmal dafür, dass ein solches Projekt zu groß für Olfener Verhältnisse ist.

Warum sonst müssen immer bei schon einfachen Sachfragen auswärtige Spezialisten herangezogen werden?

Sind sie, wie ich zu der Überzeugung gelangt, dass die „Neue Stever“ als das von der Stadt Olfen freiwillig übernommene Projekt, für unsere Verwaltung, für unsere Finanzkraft, für das ökologische Risiko, eine Nummer zu groß ist, dann treten
sie für eine sehr schnelle Beendigung ein.

Oder muss erst das Verwaltungsgericht oder gar ein Ratsbürgerentscheid dieses unselige Projekt stoppen?

Wenn weitere Vertiefungen der Infos gewünscht werden, stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Oswald Mattern

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